Wer darf wählen?
Bei den Hamburger Bezirkswahlen darfst du wählen, wenn du
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hast
- und seit mindestens drei Monaten deinen Wohnsitz in Hamburg hast.
Bei der Europawahl darfst du wählen, wenn du
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft* besitzt,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hast,
- in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaft bist
- und dich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhältst.
* Ohne deutsche Staatsbürgerschaft musst du dich vor deiner ersten Wahl mit einem einmaligen Antrag ins Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen lassen.